Nachhaltigkeit

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3, 4, 5 TVO)

Wir verfolgen derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltige Versicherungs- und Investmentprodukte werden von uns angeboten und vermittelt.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten, sowie Investmentgesellschaften und Investmentprodukten berücksichtigen wir nur die von den Versicherungs- und Investmentgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Diese liegen zum Teil noch nicht von jedem Versicherer und jeder Investmentgesellschaft vollständig vor. Für deren Richtigkeit sind wir daher nicht verantwortlich. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers und der jeweiligen Investmentgesellschaft informieren diese mit deren vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungs- und Investmentgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Aufgrund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherungs- und Investmentgesellschaften werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Bei einer Beratung berücksichtigen wir sofern möglich die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungs- und Investmentgesellschaften zu ihren Produkten zur Verfügung gestellten Informationen.

Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren standardmäßig bei der Beratung berücksichtigen.

Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen und Investmentprodukten fällt nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht. Die Vergütungen unserer Mitarbeiter/-innen bzw. Untervermittler fallen nicht unterschiedlich hoch aus, je nachdem, ob das empfohlene Produkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (sogenannte ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken


Umwelt (Environment):
In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales (Social):
Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung (Governance):
Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.